01.06.2021
Posted on Dienstag, der 1. Juni 2021 by Alex Dzhurynsky

Aufgegebene Unternehmen werden nicht mehr aus dem Handelsregister gelöscht

Estnische Unternehmen müssen ihre Jahresberichte innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres beim Handelsregister einreichen. Das heißt in den meisten Fällen spätestens am 30. Juni. Hier können Sie mehr über Jahresberichte lesen.

Die Frage, die viele Eigentümer estnischer Unternehmen beschäftigt hat, war: Was passiert eigentlich, wenn ein Unternehmen den Bericht nicht innerhalb der festgelegten Frist einreicht.

Die Antwort auf diese Frage war für diejenigen, die in Estland keine Geschäfte mehr führen wollten, sehr zufriedenstellend. Bisher war die Position des staatlichen Registerführers, dass ein solches Unternehmen nach einer gewissen Zeit aus dem Handelsregister gelöscht werden muss. Es war also eine Art „einfacher Weg“ für die Auflösung eines Unternehmens, bei dem der Eigentümer nichts anderes tun sollte, als still zu sitzen und zu warten.

Diese Position hat sich jedoch in letzter Zeit geändert. Anstatt ein Unternehmen bei der Löschung aus dem Handelsregister zu verwarnen, erlässt der staatliche Registerführer nun eine Vorschrift, die auf eine neue Frist für die Meldepflicht hinweist. Und wenn das Unternehmen seinen Jahresbericht dennoch nicht einreicht, kann ein Bußgeld von bis zu 3 200 Euro verhängt werden.

Aber es ist nicht das Ende der Geschichte. Die vorgenannte Verordnung gilt bis zur endgültigen Vorlage des Jahresberichts. Und wenn das Unternehmen immer noch keine Lust auf die Einreichung des Jahresberichts zeigt, kann sich irgendwann ein gewisser Geldbetrag ansammeln, der unangenehme Folgen in Form von Rechts- und Vollstreckungsverfahren nach sich ziehen kann.

Daher ist es jetzt äußerst wichtig, die Fristen für die Einreichung von Jahresberichten einzuhalten. Und es ist keine Option, einfach wegzugehen und darauf zu warten, dass der Staat das Unternehmen aus dem Register löscht. Wenn ein Unternehmen aus irgendeinem Grund scheitert oder die Eigentümer bereit sind, weiterzumachen und ein neues Unternehmen zu gründen, muss das bestehende Unternehmen liquidiert werden. Und damit ist die Liquidation des Unternehmens viel billiger, als es dem Schicksal und dem Staat zu überlassen.